Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES
Diese allgemeine Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen (kurz AGB genannt) bilden einen untrennbaren Bestandteil der zwischen Elektro Kaiba als Verkäufer einerseits und dem Käufer andererseits abgeschlossenen Verträgen und gelten mit Abgabe der Bestellung, spätestens jedoch mit Lieferung der Ware als anerkannt. Nebenabreden und allfällige Einkaufsbedingungen des Käufers bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung bzw. Anerkennung des Verkäufers und bedeutet die Nichtäußerung eines Widerspruches keinesfalls die Zustimmung des Verkäufers. Von diesen Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und wird allfälligen Einkaufsbedingungen des Käufers hiermit ausdrücklich widersprochen.
Nachstehende Bedingungen gelten darüber hinaus, falls nicht schriftlich anderes vereinbart wird, für alle gegenwärtigen und künftig abzuschließenden Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Die Rechte des Käufers aus gegenständlichem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar.
2. BETREIBERINFO UND ANGEBOTE
Elektro Kaiba betreibt unter der Geschäftsbezeichnung Elektro Kaiba einen Internethandel mit Elektroprodukten.
3. VERTRAGSVERHÄLTNIS - LIEFERZEITEN, ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN VON BESTELLUNGEN
Alle eingehenden Bestellungen und sonstigen Willenserklärungen des Kunden gelten
stets nur als Angebot zum Vertragsabschluss. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt des
Einlangens der Bestellung oder sonstiger Angebote an seine Vertragserklärung für
die Dauer von mindestens 2 Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit Zugang des Angebotes beim Verkäufer.
Das Angebot kann seitens des Verkäufers ausdrücklich oder konkludent angenommen werden, wobei eine konkludente Annahme durch Versendung der bestellten Ware erfolgt. Mitarbeiter der Firma Elekto Kaiba sind unter keinen Umständen berechtigt, mit dem Kunden von diesem AGB abweichende Vereinbarungen mündlich oder schriftlich zu treffen.
Mitteilungen der Firma Elektro Kaiba über Lieferzeiten erfolgen stets nach bestem Wissen, es können diese jedoch nur annähernd und stets unverbindlich angegeben werden. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen können seitens des Verkäufers nur übernommen werden, soweit diese Verzögerungen vorsätzlich oder grob fahrlässig von diesem verschuldet wurden. Auch ein Vertragsrücktritt des Käufers wegen Verspätung der Lieferung ist nur dann und insoweit möglich, als dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, deren Dauer mindestens 21 Tage beträgt.
Bestellungsänderungen und Stornierungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. Da der Verkäufer nicht selbst Erzeuger der zu liefernden Ware ist, ist dieser berechtigt, im Falle von Änderungen oder Stornierungen vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich von ihm unverschuldet Schwierigkeiten bei der Herstellung oder Beschaffung der Ware ergeben. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bzw. Nichtlieferungen in Folge höherer Gewalt wie zum Beispiel Streik, politische Auseinandersetzungen oder extremen Witterungsbedingungen.
4. PREISE
Alle von Elektro Kaiba angegebenen Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Preisangabe geltende Tagespreisliste und verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, jedoch exklusive der jeweils gesondert ausgewiesenen und auf Basis der Selbstkosten vom Käufer zu tragenden Versandkosten einschließlich allfälliger Spesen und Nachnahmegebühren. Allfällige aus Anlass des Versandes entstehende Import- oder Exportspesen sowie alle sonstigen Gebühren und Abgaben gehen stets zu Lasten des Kunden.
5. RÜCKTRITTSRECHT
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (kurz KSchG) ist, kann er von seinem Vertrag oder von einer von ihm abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf nachstehender Frist zurücktreten.
Dabei gilt, dass der Rücktritt dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Kunde am letzten Tag der Frist seine Erklärung abgibt und auf elektronischem oder sonstigem Wege an Elektro Kaiba versendet. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt.
Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Produkten mit dem Tag ihres Einlangens beim Kunden. Der Kunde wird jeweils in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Erklärung oder dem Empfang der Ware oder Dienstleistung gesondert und schriftlich auf dieses Rücktrittsrecht hingewiesen.
Im Falle des Rücktrittes ist der Kunde Zug um Zug verpflichtet, die empfangene Leistung original verpackt und versiegelt zurückzustellen und Elektro Kaiba ein angemessenes Entgelt für die Benützung , einschließlich einer Entschädigung für eine aus der Benützung resultierende Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen. Elektro Kaiba verpflichtet sich Zug um Zug, die vom Kunden geleistete Zahlung zurückzuerstatten. Der Verbraucher ist verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten und Versandspesen zu tragen.
Elektro Kaiba ist im Falle des Rücktritts durch den Kunden berechtigt, sämtliche Ansprüche gem. § 5g Abs 1 Z 2 und Abs 2 KSchG, das sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung , das angemessene Entgelt für die Benützung der Ware und die Entschädigung für eine Minderung des gemeinen Wertes der Ware gegen das vom Kunden bezahlte und nunmehr zurückzuerstattende Entgelt aufzurechnen.
6. FÄLLIGKEIT
Die Fälligkeit des Entgeltes tritt im Zeitpunkt des Versandes der Ware ein. Das Entgelt ist ohne Abzüge, skonto- und spesenfrei auf ein von Elektro Kaiba genanntes Konto zur Überweisung zu bringen oder per Nachnahme zu entrichten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, allfällige mit der Bezahlung verbundene Spesen aller Art zu tragen.
7. ZAHLUNGEN UND VERZUG
Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, einen Verzugszinssatz in Höhe von 8 %-Punkten über dem von der österreichischen Nationalbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu verrechnen.
Im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBL Nr.: 141/1996, in der jeweils geltenden Fassung, und allenfalls notwendige Kosten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch Rechtsanwälte zu tragen. Elektro Kaiba ist nicht verpflichtet, im Falle des Verzuges den Kunden zu mahnen. Durch unwidersprochenen Empfang der Mahnung, in welcher auf die Tragung dieser Kosten neuerlich hingewiesen wird, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Tragung dieser Kosten einverstanden. Der Kunde wird im Zeitpunkt der Mahnung auf diese Folge seines Verhaltens ausdrücklich hingewiesen und ebenso darauf hingewiesen, dass mangels Widerspruches der Kunde mit der Tragung aller mit der Betreibung verbundenen Spesen und Kosten, welche für die Rechtsverfolgung zweckentsprechend sind, einverstanden ist.
Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Kosten und Spesen, dann auf Zinsen und in weiterer Folge auf die älteste offene Kapitalschuld angerechnet.
Der Verkäufer ist im Falle des Zahlungsverzuges weiters berechtigt, bezüglich der ausstehenden Lieferungen von sämtlichen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unabhängig davon ruht jedenfalls die Lieferpflicht des Verkäufers, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen angeblicher, seitens des Verkäufers nicht ausdrücklich anerkannter Gegenansprüche ist nicht gestattet, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen.
8. VERSENDUNG
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Zustelldienste usw.). Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Versender (Post, Zustelldienste, Speditionen, Frachtführer usw.) auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Risiko für Gefahr und Zufall, für unverschuldeten Untergang oder Vernichtung der Sache und für Beschädigung der Sache.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche der Firma Elektro Kaiba verbleibt die Ware im Eigentum von Elektro Kaiba. Im Falle des exekutiven Zugriffes auf die im Eigentum der Firma Elektro Kaiba stehenden Waren ist der Kunde verpflichtet, Elektro Kaiba unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen und den zugreifenden Dritten über deren Eigentum schriftlich zu informieren. Für alle durch Verletzung dieser Verpflichtungen erwachsenen Schäden haftet der Kunde der Firma Elektro Kaiba gegenüber.
10. DATENSCHUTZ & EINWILLIGUNG DES KUNDEN
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden und erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, Anschrift, PLZ, Geburtsdatum und Informationen zur Kontoverbindung für Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag erhoben, übermittelt, verarbeitet und verwendet werden. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten automationsunterstützt den Erfüllungsgehilfen der Firma Elektro Kaiba zur Verfügung gestellt werden.
Der Kunde wird im Zeitpunkt der Abgabe seiner Bestellung über die Art und den Zweck der Verwendung seiner personenbezogenen Daten unterrichtet und in Kenntnis gesetzt. Der Kunde ist ausdrücklich mit der Aufnahme seiner personenbezogenen Daten in die Kundendatei der Firma Elektro Kaiba einverstanden und erklärt, bis auf jederzeitigen formlosen Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen jeder Art einverstanden zu sein.
11. GEWÄHRLEISTUNG- SCHADENERSATZ
Der Besteller anerkennt ausdrücklich, dass Elektro Kaiba im Falle des Vorliegens eines Anspruches des Kunden aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes vorerst zur Verbesserung in Form des Austausches oder Ersatzes des Fehlenden berechtigt ist. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer im Einzelfall festzulegenden angemessenen Verbesserungsfrist, kann der Kunde einen Preisminderungs- oder Wandlungsanspruch geltend machen. Die beanstandete Ware ist vom Kunden unverzüglich zur Prüfung der Beanstandung an Elektro Kaiba zurückzusenden. Elektro Kaiba haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne und haftet überdies nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einvernehmlich und ausdrücklich wird die Haftung bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Erkennbare Mängel der gelieferten Ware sind bei der Übergabe sofort zu rügen, anderenfalls gilt die Lieferung als vorbehaltlos genehmigt. Sollte der Mangel auf Grund seiner Beschaffenheit erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können, so ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen eine Rüge vorzunehmen. Ansonsten gilt die Lieferung als vertragsgemäß. Allfällige Mehr- oder Minderlieferungen sind sofort bei Übernahme zu rügen und gilt anderenfalls die laut Begleitpapieren gelieferte Stückzahl als anerkannt.
12. NUTZUNG DER INTERNETPLÄTZE
Der Kunde ist nicht berechtigt, Inhalte, Grafiken, Quelltexte, Angebote, Preisangaben, Logos, Firmenzeichen, Marken, Immaterialgüterrechte oder sonstige Inhalte der Internetplätze der Firma Elektro Kaiba für andere als private Zwecke zu verwenden.
13. ALLGEMEINES
Der Erfüllungsort für sämtliche mit Elektro Kaiba abgeschlossener Rechtsgeschäfte ist Wels und wird als Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesen Rechtsgeschäften ergebenden Streitigkeiten, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Wels vereinbart. Für sämtliche wechselseitigen Rechte und Pflichten aus diesen Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und Elektro Kaiba gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss dessen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtes als vereinbart.
Eine allfällige Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren den Bestand des Vertrages im übrigen nicht. Die als unwirksam aufgehobene oder nichtige Bestimmung ist durch eine den wirtschaftlichen Intentionen am nächsten kommenden Bestimmung zu ersetzen.
Soweit für Waren und Nebenmaterialien (z.B.: Prospekte und andere Drucksorten) Marken-, Patent- oder Musterschutzrechte bestehen, verpflichtet sich der Verkäufer, diese Rechte anzuerkennen und gegen diese Rechte weder selbst noch durch Dritte, insbesondere durch Nachahmung oder ungerechtfertigte Führung der Marken, etc. zu verstoßen.
Insofern die von Elektro Kaiba gelieferte Ware für die Weiterveräußerung bestimmt ist, verpflichtet sich der Käufer, gegenständliche Lieferbedingungen an seine Vertragspartner zu überbinden.



